Krank in der Ausbildung

Fehltage in der Ausbildung
Du darfst grundsätzlich in deiner Ausbildung etwa 10% Fehlzeiten (12-15 Wochen) haben, damit du zur Abschlussprüfung zugelassen werden kannst. Das mit den 10% ist ein Richtwert und kann variieren. Es gibt unter bestimmten Umständen unterschiedliche Ausnahmeregelungen, die dir auch mehr Fehltage erlauben. Wichtig dabei ist, immer offen und ehrlich mit dem Ausbildungsbetrieb zu sprechen.

Worauf solltest du achten, wenn du während deiner Ausbildung krank wirst?

Oft ist es am gesündesten für dich, falls du krank in der Ausbildung bist, im Bett zu bleiben und dich auszukurieren. Eine Erkältung kann jeden treffen und in diesem Fall musst du dir auch keine Sorgen um deine Ausbildung machen. Bei einer Grippe oder einem Unfall bist du auch mal mehrere Wochen außer Gefecht und kannst deiner Ausbildung nicht nachgehen.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Rechte und Pflichten du im Falle einer Erkrankung während der Ausbildung hast.

Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?

Für Azubis gibt es keine gesetzliche Regelung, wie oft diese aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ausfallen dürfen. Dennoch gibt es für diese Frage eine einfache Faustformel, welche du dir merken solltest. Diese lautet: Der Azubi darf nicht mehr als 10 % seiner Ausbildungszeit fehlen. Falls du eine dreijährige Ausbildung machst, sind das ungefähr 66 Tage. Diese 66 Tage schließen die Berufsschule, als auch den Ausbildungsplatz mit ein. Wenn du innerhalb von 24 Monaten ungefähr 45 bis 60 Tage wegen kurzer Erkrankungen ausfallen würdest, wäre eine krankheitsbedingte Kündigung rechtens. Weitere Gründe für eine Kündigung können sein, wenn du infolge einer Krankheit nicht für den Beruf geeignet bist. Häufig ist das der Fall, wenn der Azubi eine Allergie gegen ein wichtiges Arbeitsmittel hat oder die Arbeit körperlich nicht für den Azubi machbar ist. Diese Regeln sollen dem Gesundheitsschutz des Azubis dienen und den Ausbildungsbetrieb vor betrieblichen Unfällen bewahren.

Zulassung zur Abschlussprüfung trotz vielen Fehltagen in der Ausbildung

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung ist dein Ausbilder dazu verpflichtet, bei der Prüfungsanmeldung deine Fehlzeiten anzugeben. Sollten diese über 10 % deiner Ausbildungszeit liegen, prüft die zuständige Handwerks- oder Handelskammer, ob du zur Prüfung zugelassen werden wirst. Sollte das der Fall sein, so wird die zuständige Kammer eine Einzelfallprüfung in die Wege leiten. Hierfür müssen dein Ausbildungsbetrieb und deine Berufsschule schriftlich Stellung nehmen, wie gut oder schlecht dein Ausbildungsstand ist. Eventuell hast du die Chance, dass du auch Stellung zu deinen Fehlzeiten beziehen kannst. So kannst du diese eventuell rechtfertigen und zur Prüfung zugelassen werden, trotz mehr als 10 % Fehltagen. Falls die Kammer dich nicht zur Prüfung zulässt, wird deine Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert.

Wie erfolgt eine korrekte Krankmeldung?

Eine Krankheit ist nicht immer abwendbar. Wenn es dazu kommt, ist es unabdingbar, dass du dich bei deinem Ausbildungsbetrieb und deiner Berufsschule abmeldest. Achte darauf, dies eine gewisse Zeit vor Arbeitsbeginn zu machen, da sich dein Ausbilder sonst eventuell Sorgen um dich macht. Am besten rufst du einfach so schnell wie möglich bei deinem Ausbilder an und meldest dich krank. Es gibt Betriebe, welche eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen. Sollte das bei dir der Fall sein, musst du sofort einen Arzt aufsuchen und dich von diesem krankschreiben lassen. Wenn dein Betrieb keine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangt, reicht es aus, wenn du am nächsten Tag zum Arzt gehst und dich krankschreiben lässt, insofern es dir noch nicht besser gehen sollte. Teile deinem Betrieb mit, wie lange du ausfällst. So kann der Ausbilder besser planen und du kannst nach der Krankheit wieder gut in den Azubialltag integriert werden. Die Krankschreibung vom Arzt gibst du am besten am gleichen Tag bei dem Ausbildungsbetrieb ab. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du ein Einwurfeinschreiben mit der Krankschreibung an den Betrieb senden oder jemanden bitten, die Bescheinigung vorbeizubringen.
Manche Arbeitgeber erlauben es, dass du die Krankmeldung per E-Mail schickst und am ersten Arbeitstag nach der Krankmeldung die Bescheinigung vom Arzt mitbringst. Frag am besten vor dem Beginn der Ausbildung bei deinem Ausbilder nach, wie der Betrieb es handhabt.

Was sind die Folgen, wenn du keine Krankmeldung beim Betrieb abgibst?

Die Folgen, wenn du keine Krankschreibung beim Betrieb abgibst, können heftig sein. Unter anderem kann eine Abmahnung auf dich zukommen und dein Anspruch auf Krankengeld geht unter.

Wie lange bekommst du dein Gehalt trotz Krankmeldung weiter?

Dein Betrieb wird dir für die ersten 6 Wochen deiner Krankschreibung deinen regulären Verdienst zahlen. Solltest du über die 6 Wochen hinaus erkrankt sein, entsteht für dich ein Anspruch auf Krankengeld. Dieses Krankengeld musst du bei deiner Krankenkasse anfordern. Entsprechende Formulare bekommst du von dieser. Ein ärztliches Gutachten ist meistens für das Krankengeld erforderlich. Die Höhe deines Krankengeldes liegt bei ungefähr 70 % deines durchschnittlichen Einkommens aus den letzten 12 Kalendermonaten.

Was geschieht, wenn du nur kurz nach einer Krankschreibung erneut krank wirst?

Falls dieses Szenario eintritt, gilt ein Sonderfall. Hier werden die beiden Krankheitsausfälle zusammengerechnet. Der Betrieb zahlt dir dein reguläres Gehalt nur für 6 Wochen Ausfall aufgrund einer oder mehrerer Krankheiten. Leider kommt es häufig vor, dass die Krankenkassen die Zahlung von Krankengeld verweigern, da diese der Meinung sind, dass der Betrieb für die Lohnfortzahlung verantwortlich ist.
Eine weitere Regel besagt, dass zwischen zwei Krankschreibungen ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten liegen muss, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Das bedeutet für dich, dass wenn der Zeitraum, in dem du aufgrund einer Krankheit zweimal gefehlt hast, kürzer als 12 Monate ist, dein Betrieb die Lohnfortzahlung stoppen darf. Dies gilt allerdings nur dann, wenn du zweimal wegen derselben Krankheit krankgeschrieben wurdest. Also mach dir keine Sorgen, wenn du langzeitkrank in der Ausbildung bist. Im schlimmsten Fall wird deine Ausbildung um 6 Monate verlängert, aber dafür kannst du deine Abschlussprüfung hoffentlich gesund und munter schreiben.

Auf einen Blick das wichtigste für dich:

  • Wenn du nicht zum Betrieb oder zur Berufsschule kannst, reiche am selben Tag eine Krankschreibung ein
  • Sage deinem Ausbilder vor Antritt der Arbeit Bescheid, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst
  • Achte darauf, dass du nicht mehr als 10 % deiner Ausbildungsdauer krank bist
  • Falls du doch mehr als 10 % Krankheitstage in der Ausbildung hast, überlege dir eine Stellungnahme für die zuständige Kammer
  • Achte darauf, dass du nach 6 Wochen Krankengeld für Azubis bei deiner Krankenkasse beantragen sollst
  • Wenn du innerhalb von 12 Monaten zweimal wegen derselben Krankheit gefehlt hast, werden die Fehlzeiten zusammengerechnet.
  • Und falls diese zusammengerechneten Fehlzeiten mehr als 6 Monate betragen, darf dein Ausbildungsbetrieb die Lohnfortzahlung aussetzen